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   OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - I-3 Wx 103/05   

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https://dejure.org/2005,5739
OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - I-3 Wx 103/05 (https://dejure.org/2005,5739)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.2005 - I-3 Wx 103/05 (https://dejure.org/2005,5739)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - I-3 Wx 103/05 (https://dejure.org/2005,5739)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 23; ; WEG § 27

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit der Bestellung des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage und der Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung von Wohngeldforderungen für die Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1469
  • NZM 2005, 743
  • ZMR 2005, 896
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - 3 Wx 103/05
    Soweit die Beteiligte zu 2 mit Blick auf die Entscheidung des BGH vom 20.06.2002 (NJW 2002, 3240, 3243) darauf verweise, dass "Einmann-Beschlüsse" nichtig bzw. unbeachtlich seien, so greife dieser Einwand im vorliegenden Fall nicht durch.

    Der "Beschluss" eines Alleineigentümers ist schlechthin nichtig (BGH V ZB 39/01 vom 20.06.2002 NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG NZM 2003, 318; OLG Frankfurt OLGE 1986, 40; Weitnauer-Lüke WEG 9. Auflage 2005 § 23 Rdz. 12).

  • OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 89/05

    Unwirksamkeit von Ein-Mann-Beschlüssen des teilenden Eigentümers oder dessen

    b) Rechtsfehlerfrei geht das Beschwerdegericht davon aus, dass "Ein-Mann-Beschlüsse" des teilenden Eigentümers als Nicht-Beschlüsse ("juristisches Nihil") unbeachtlich sind (BayObLG ZMR 2003, 522; OLG Düsseldorf NZM 2005, 743; Merle in Bärmann/Pick/ Merle WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 27 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - 3 Wx 167/05

    Keine Wohnungseigentümergemeinschaft, solange sich sämtliche Eigentumsrechte in

    Der "Beschluss" eines Alleineigentümers hingegen ist schlechthin nichtig (BGH NJW 2002, 3240, 3243; Senat NJW-RR 2005, 1469, 1470, m.w.N.).
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