Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - I-3 Wx 103/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Alleinbeschlusses des teilenden Wohnungseigentümers; Wirksamkeit des "Beschlusses" eines Alleineigentümers; Ermächtigung eines Verwalters zur Geltendmachung von Wohngeld
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Wirksamkeit der Bestellung des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage und der Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung von Wohngeldforderungen für die Gemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuss - 72 II 51/04
- LG Düsseldorf, 04.04.2005 - 19 T 390/04
- OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - I-3 Wx 103/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1469
- NZM 2005, 743
- ZMR 2005, 896
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - 3 Wx 103/05
Soweit die Beteiligte zu 2 mit Blick auf die Entscheidung des BGH vom 20.06.2002 (NJW 2002, 3240, 3243) darauf verweise, dass "Einmann-Beschlüsse" nichtig bzw. unbeachtlich seien, so greife dieser Einwand im vorliegenden Fall nicht durch.Der "Beschluss" eines Alleineigentümers ist schlechthin nichtig (BGH V ZB 39/01 vom 20.06.2002 NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG NZM 2003, 318; OLG Frankfurt OLGE 1986, 40;… Weitnauer-Lüke WEG 9. Auflage 2005 § 23 Rdz. 12).
- OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 89/05
Unwirksamkeit von Ein-Mann-Beschlüssen des teilenden Eigentümers oder dessen …
b) Rechtsfehlerfrei geht das Beschwerdegericht davon aus, dass "Ein-Mann-Beschlüsse" des teilenden Eigentümers als Nicht-Beschlüsse ("juristisches Nihil") unbeachtlich sind (BayObLG ZMR 2003, 522; OLG Düsseldorf NZM 2005, 743;… Merle in Bärmann/Pick/ Merle WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 27 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - 3 Wx 167/05
Keine Wohnungseigentümergemeinschaft, solange sich sämtliche Eigentumsrechte in …
Der "Beschluss" eines Alleineigentümers hingegen ist schlechthin nichtig (BGH NJW 2002, 3240, 3243; Senat NJW-RR 2005, 1469, 1470, m.w.N.).